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Anerkennung und Vollstreckung fremder Urteile laut der Verordnung der Rates EG 44/2001 Samml.

Unsere Republik hat am 1.5.2004 der Europäischen Union beigetreten. Diese Mitgliedschaft hat mit sich auch die Pflicht beigebracht, bereits existierende Regelungen auf dem zivilrechtlichen Bereich Europas in die tschechische Rechtsordnung zu implementieren und die Auswirkungen dieser Vorschriften auf die Lösung der zivilrechtlichen Streiten zu sichern. Unsere Kanzlei bietet einen kompleten Service, was die Anerkennung und Zwangsvollstreckung der aus den EU - Ländern stammenden zivilrechtlichen Urteilen betrifft. Wir realisieren die Anerkennung per tschechische Gerichte und beantragen dann in Ihrem Name den Exekutoren, der dann mit der Realisation und Zwangsvollstreckung Ihrer Förderung beginnen wird. Sie schicken nur den Original des Urteiles an unsere Kanzlei und wir sorgen für alle mit der Anerkennung und Zwangsvollstreckung verbundenen Rechtsschritte, inklusive begläubigter Übersetzung der Urteilen von hochqualifizierten internen Kräften.

Im Falle Ihrer Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartnerin für deutschsprachige Mandanten Mag. et Mag. Petra Zapletalova


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